Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt ausschließlich als Selbstzahler auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Sie erhalten eine detaillierte Rechnung nach den Vorgaben der GOÄ.

Die ärztliche osteopathische Behandlung ist explizit nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) enthalten. Häufig bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Behandlungen. Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer zur anteiligen Kostenerstattung variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Bei uns ärztlichen Osteopathen wird in der Regel ein Qualitätsnachweis gewünscht. Eine gesonderte ärztliche Verordnung (Privatrezept für Osteopathische Behandlungen) wird häufig nicht benötigt.

Folgender Link zeigt eine Liste der Gesetzlichen Krankenversicherungen, die osteopathische Behandlungen anteilig erstatten. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Osteopathie Krankenkasse

Gelegentlich erstatten auch Private Krankenversicherungen (PKV) sowie weitere Kostenträger die Kosten für osteopathische Behandlungen nicht oder nur teilweise.

Bei Fragen zur Kostenerstattung von osteopathischen Behandlungen empfehle ich Ihnen die Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.